Erklärt sind nur die Begriffe, die in diesem Bericht vorkommen.
Eine Bitcoin-Adresse ist kein Konto, sondern eine Empfangsanweisung. Eine Person kann beliebig viele davon benutzen, und aus der Adresse allein folgt nicht, wem sie gehört. Wer hinter einer Adresse steht, ergibt sich erst aus zusätzlichen Angaben — etwa einer Auskunft des Dienstes, der sie vergeben hat.
Eine Transaktion überweist Beträge von einem oder mehreren Eingängen auf einen oder mehrere Ausgänge. Ihre Kennung — eine 64-stellige Zeichenfolge — ist weltweit eindeutig und dauerhaft öffentlich abrufbar. Jede Aussage in diesem Bericht lässt sich über diese Kennungen nachprüfen.
Kleinste Einheit von Bitcoin: 100.000.000 Satoshi ergeben 1 BTC. Auf der Blockchain stehen ausschließlich Satoshi-Beträge; Angaben in Euro oder US-Dollar sind stets Umrechnungen zu einem bestimmten Kurs.
Eine Transaktion muss einen Eingang immer vollständig ausgeben. Wird weniger benötigt, fließt der Rest als „Wechselgeld“ an eine Adresse des Zahlers zurück. Dieser Rückfluss sieht auf der Blockchain aus wie eine Zahlung, ist aber keine. Wer ihn als Einnahme zählt, überschätzt die Beträge erheblich.
Bei einem CoinJoin führen mehrere Personen ihre Zahlungen zu einer gemeinsamen Transaktion zusammen. Die Ausgänge haben gleiche Beträge, sodass sich von außen nicht mehr feststellen lässt, welcher Ausgang zu welchem Eingang gehört. Für diese Untersuchung bedeutet das: Die Spur endet dort, und jede Fortsetzung wäre geraten. Die Nutzung eines CoinJoin ist für sich genommen kein Hinweis auf eine Straftat — das Verfahren dient auch dem Schutz der Privatsphäre und wird von vielen Menschen ohne jeden Bezug zu einer Tat eingesetzt.
Oberbegriff für Dienste, die Bitcoin für ihre Kunden halten — Handelsplätze (Börsen) wie HTX oder Binance gehören dazu. Kommt Geld dort an, endet die Spur auf der Blockchain: Was danach geschieht, steht nur noch in den internen Büchern des Dienstes. Genau deshalb ist ein solcher Endpunkt wertvoll — der Dienst führt ein Konto auf einen Namen und muss Behörden Auskunft geben. Nicht dazu zählen Sofort-Tauschdienste; sie verwahren nichts und führen keine Konten.
Dienste, die einen Betrag unmittelbar in eine andere Währung tauschen (Tauschdienst) oder auf ein anderes Netz überführen (Brücke) — beides ohne Nutzerkonto und ohne Identitätsprüfung. Sie sind kein Verwahrdienst: Das Geld bleibt dort nicht liegen, sondern verlässt den Dienst in einer anderen Währung — häufig in einer, die sich nicht weiterverfolgen lässt. Eine behördliche Anfrage führt deshalb regelmäßig zu keinem Kontoinhaber. Die Nutzung eines solchen Dienstes ist für sich genommen erlaubt und weit verbreitet.
Der Betrag liegt noch unangetastet auf der Adresse, an der die Verfolgung endete. Das ist unmittelbar aus der Blockchain ablesbar und damit der sicherste Befund dieses Berichts — aber nur so lange, wie es zutrifft. Wird der Betrag bewegt, ist die Feststellung überholt.
Die Untersuchung folgt dem Geld über eine begrenzte Zahl von Stationen und nur, solange ein Zweig einen Mindestanteil des Ausgangsbetrags trägt. Beide Grenzen stehen unter „Nachprüfbarkeit“. Endet ein Betrag an einer dieser Grenzen, heißt das nicht, dass die Spur dort abbricht — sondern nur, dass hier nicht weitergesucht wurde.
Geben mehrere Adressen gemeinsam in derselben Transaktion aus, muss dieselbe Stelle über alle zugehörigen Schlüssel verfügt haben. Daraus lässt sich schließen, dass sie zusammengehören. Das ist eine bewährte, aber nicht unfehlbare Annahme: Bei gemeinschaftlichen Transaktionen trifft sie nicht zu, weshalb solche Fälle hier ausgenommen werden.
Vermischt sich verfolgtes Geld mit anderem, wird es anteilig weiterverfolgt: Trägt ein Eingang die Hälfte einer Transaktion, gilt die Hälfte jedes Ausgangs als verfolgt. Andere Verfahren — etwa „zuerst herein, zuerst hinaus“ — kämen zu anderen Zahlen. Keines ist objektiv richtig; entscheidend ist, dass das gewählte Verfahren offengelegt wird.
„Bestätigt“ ist ausschließlich, was unmittelbar auf der Blockchain steht. Alles andere — Zuordnungen von Adressen zu Unternehmen, abgeleitete Namen, Angaben von Meldenden — trägt eine schwächere Stufe. Diese Trennung ist wichtig: Sie zeigt, welche Aussagen ohne Weiteres tragen und welche noch belegt werden müssen.
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